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Kindermitversicherung (KMV) für Sterbegeld

in der Kindermitversicherung köennen Sie Sterbegeld für Ihre Kinder absichern

Über den Tod denken viele Menschen ungern nach, insbesondere, wenn es dabei um die eigenen Kinder geht. Doch für den Fall eines Unfalls oder einer Krankheit kann es auch bei Kindern sinnvoll sein, bereits eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Wenn bei Tod eines Kindes keine Rücklagen für Bestattungskosten vorhanden sind, ist der finanzielle Aufwand ohne eine Sterbegeldversicherung beträchtlich. Denn auch in diesem Fall können unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen, da Sie sich für Ihre Kinder sicherlich auch eine angemessene Bestattung wünschen. Um die finanziellen Risiken abzusichern, bietet die VKH ihren Mitgliedern eine optionale Kindermitversicherung für Sterbegeld.

Mitglieder der Vorsorgekasse Hoesch können ihre Kinder unter 14 Jahren bis zur Höhe des von ihnen selbst abgeschlossenen satzungsmäßigen Sterbegelds in den Tarifen T65, T85 und TE mitversichern.

Nach Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt die Übernahme in die Sterbegeldversicherung für Erwachsene gemäß den jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarifen, es sei denn, die Übernahme wird von den Eltern ausdrücklich nicht gewünscht.

Der Beitrag für die Sterbegeld-Kindermitversicherung beträgt nur 0,10 € pro Monat je 1.000 € Versicherungssumme.

Haben Sie beispielsweise eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.000 € abgeschlossen, können Sie auch Ihre Kinder mit dieser Sterbegeldhöhe absichern. Der monatliche Zusatzbeitrag beläuft sich dann auf nur 0,30 €.

VKH - Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG

Oesterholzstraße 124, 44145 Dortmund, Deutschland
Telefon: 0800-380 5000 | E-Mail:

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