Mitgliedervertretung
Die Interessen der Mitglieder werden von den aus ihren Reihen gewählten Mitgliedervertretern wahrgenommen. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der VKH. Die Vertreterversammlung besteht aus den für je 2.000 Mitglieder der Kasse gewählten Vertretern.
Die Aufgaben der einmal jährlich einzuberufenden Vertreterversammlung sind u. a. die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Entgegennahme des Lageberichts und Feststellung des Jahresabschlusses sowie Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Beschlussfassung über die Verwendung eines Überschusses oder Deckung eines Fehlbetrags der Sterbegeldversicherung.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er besteht aus fünf bis zwölf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Er prüft den Jahresabschluss und bestellt zu diesem Zweck einen Wirtschaftsprüfer. Außerdem bestellt er den Treuhänder und seinen Stellvertreter, denen die Aufgabe der Überwachung des Sicherungsvermögens zukommt. Auch der Verantwortliche Aktuar (Versicherungsmathematiker) wird vom Aufsichtsrat bestellt. Mindestens viermal im Jahr tagt der Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand leitet die Kasse, er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
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