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Geburtsdatum
Versicherungssumme:
08.07.2022 / vkh

Vertreterversammlung beschließt Überschussverwendung

Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2021 der VKH genehmigt.

Sie hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:

Altes Tarifwerk

Bonuserhöhung zum 01.01.2023 um 0,25 % des Sterbegeldes bzw. 0,29 % der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld der Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK.

Neues Tarifwerk

Alle Versicherungen, die am 31.12.2021 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif / T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2023 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2023 folgende Überschussbeteiligung:

- einen Zinsüberschussanteil von 0,20 % im H-, E, F- Tarif, 0,25 % im G-Tarif (inkl. Witten) und 1,25 % im U-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2021,

- alle Versicherungen im U-Tarif erhalten einen zusätzlichen Überschussanteil von 0,50 % der mittleren Deckungsrückstellung in 2021.

- Die am 31.12.2021 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,16 % verzinst. Versicherungen, die in 2021 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).