Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2018 der VKH genehmigt.
Die Vertretersammlung hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:
Altes Tarifwerk
a) Keine Bonuserhöhung zum 01.01.2020 (der zu diesem Zeitpunkt erreichte Bonus bleibt unverändert und kommt im Leistungsfall zur Anwendung).
Neues Tarifwerk
Alle Versicherungen, die am 31.12.2018 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif / T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2020 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2020 folgende Überschussbeteiligung:
Einen Zinsüberschussanteil von 0,60% im G-Tarif bzw. 1,60% im Tarif 2013 auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2018. Die am 31.12.2018 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 2,45% verzinst.
Versicherungen, die in 2018 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).
Alle Versicherungen des ehemaligen Versicherungsverein aG Witten, die am 31.12.2018 versichert waren und am 1.1.2020 vorhanden sind, erhalten mit Wirkung zum 1.1.2020 einen Sonderbonus in Form eines Übertragungsbonusses von 3,25 % auf das Grundsterbegeld.