Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2020 der VKH genehmigt.
Die Vertretersammlung hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:
Altes Tarifwerk
• Keine Bonuserhöhung zum 01.01.2022 (der zu diesem Zeitpunkt erreichte Bonus bleibt unverändert und kommt im Leistungsfall zur Anwendung).
Neues Tarifwerk
Alle Versicherungen, die am 31.12.2020 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif / T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2022 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2022 folgende Überschussbeteiligung:
• einen Zinsüberschussanteil von 1,60% im Tarif 2013 auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2020.
• Die am 31.12.2020 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 2,80% verzinst.
Versicherungen, die in 2020 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung)