Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2023 der VKH genehmigt.
Sie hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:
Altes Tarifwerk
a) Den am 31.12.2023 bestehenden Versicherungen im Abrechnungsverband Bonus mit Ausnahme der Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK mit Wirkung zum 1.1.2025 eine Bonuserhöhung um 0,50 % des Sterbegeldes zu gewähren, sofern die jeweilige Versicherung dann noch besteht.
b) Den am 31.12.2023 bestehenden Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK im Abrechnungsverband Bonus eine Bonuserhöhung in der Höhe zu gewähren, der versicherungsmathematisch zu einem Einmalbeitrag in Höhe von 0,58 % der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld äquivalent ist, sofern die jeweilige Versicherung zum 01.01.2025 noch besteht.
Neues Tarifwerk
Alle Versicherungen, die am 31.12.2023 im H-, E-, F-, G-Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif/T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2025 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2025 folgende Überschussbeteiligung:
• Einen Zinsüberschussanteil von 0,79 % im H-, E-, F-Tarif, ebenso 0,79 % im G-Tarif und 1,49 % im U-Tarif/T-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2023.
• Alle Versicherungen im U-Tarif/T-Tarif erhalten einen zusätzlichen Überschussanteil von 0,57 % der mittleren Deckungsrückstellung in 2023.
• Die am 31.12.2023 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,24 % verzinst. Versicherungen, die in 2023 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).