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Geburtsdatum
Versicherungssumme:
30.06.2023 / vkh

Vertreterversammlung beschließt Überschussverwendung

Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2022 der VKH genehmigt.

Sie hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:

Altes Tarifwerk

a) Den am 31.12.2022 bestehenden Versicherungen im Abrechnungsverband Bonus mit Ausnahme der Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Bonuserhöhung um 0,50 % des Sterbegeldes zu gewähren, sofern die jeweilige Versicherung dann noch besteht.

b) Den am 31.12.2022 bestehenden Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK im Abrechnungsverband Bonus mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Bonuserhöhung in der Höhe zu gewähren, der versicherungsmathematisch zu einem Einmalbeitrag in Höhe von 0,58 % der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld äquivalent ist, sofern die jeweilige Versicherung dann noch besteht.

Neues Tarifwerk

Alle Versicherungen, die am 31.12.2022 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2024 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2024 folgende Überschussbeteiligung:

  • Einen Zinsüberschussanteil von 0,61 % im H-, E, F- Tarif, ebenso 0,61 % im G-Tarif (inkl. Witten) und 1,51 % im U-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2022.
  • Alle Versicherungen im U-Tarif erhalten einen zusätzlichen Überschussanteil von 2,30 % der mittleren Deckungsrückstellung in 2022.
  • Die am 31.12.2022 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,26 % verzinst.

Alle Versicherungsverträge des ehemaligen Versicherungsverein aG Witten, die am 31.12.2022 vorhanden waren und am 1.1.2024 noch vorhanden sind, erhalten mit Wirkung zum 1.1.2024 einen Sonderbonus in Form eines Übertragungsbonusses von 3,45 % auf das Grundsterbegeld. Versicherungen, die in 2022 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).