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Service rund um die Sterbegeldversicherung bei der VKH

In diesem Bereich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns auf den Unterseiten schnell und unkompliziert Ihre Adressänderung oder Kontoänderung mitzuteilen oder wichtige Formulare herunterzuladen. Daneben finden Sie als zusätzlichen Service eine kurze Zusammenstellung von wissenswerten Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge.

Wissenswertes zur Sterbegeldversicherung

Was genau ist eine Sterbegeldversicherung?

Sterbegeldversicherungen zählen zu den Kapitallebensversicherungen auf den Todesfall. Versichert ist hierbei die Kapitalzahlung im Sterbefall. Der Versicherte spart also nicht für sich selbst, sondern für seine Familie, um ihr die später anfallenden Kosten für seine Bestattung und Grabpflege abzunehmen oder sie zumindest bei der Finanzierung zu unterstützen.

Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung bestimmt der Versicherungsnehmer die Höhe des Sterbegeldes, das bei seinem Tod an seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll. Abhängig davon und vom Alter des Versicherten bei Beginn der Sterbegeldversicherung werden die individuellen Versicherungsbeiträge berechnet. Im Vergleich zu anderen Kapitallebensversicherungen fallen Beiträge von Sterbegeldversicherungen verhältnismäßig gering aus, da auch die Versicherungssummen relativ niedrig sind. Die Beiträge einer Sterbegeldversicherung können entweder in Form von Monatsbeiträgen – je nach gewähltem Tarif bis zu einem bestimmten Lebensjahr - gezahlt oder als Einmalzahlung geleistet werden.

Für den Fall einer eintretenden Sozialhilfebedürftigkeit ist die Abtretung der Sterbegeldversicherung an einen Bestatter unter gleichzeitigem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages ratsam.

Die VKH zählt zu den Versicherungsanbietern, bei denen Sterbegeldversicherungen tatsächlich bis zum Lebensende des Versicherten laufen. Sofern das Versicherungsverhältnis nicht vorzeitig durch Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds der Vorsorgekasse beendet wird, besteht die Sterbegeldversicherung bis zum Tod des Versicherungsnehmers; sie wird nicht automatisch vorher zu einem bestimmten Lebensalter ausgezahlt.

Wenn der Versicherte verstirbt, wird das Sterbegeld in der vereinbarten Höhe an die Hinterbliebenen (Bezugsberechtigen) ausgezahlt. Wann der Versicherte verstirbt, ist dabei unerheblich, ausgenommen, der Tod tritt bereits während der Wartezeit ein.

Wozu braucht man eine Sterbegeldversicherung?

Ein Todesfall kann die Familie tief erschüttern. Oft stehen die Hinterbliebenen unter Schock und müssen trotz der Trauer um den Tod eines geliebten Menschen aufgrund der in Deutschland geltenden Bestattungspflicht innerhalb kurzer Zeit eine würdevolle Bestattung organisieren. Um Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit zu entlasten, können Sie mit einer Sterbegeldversicherung die finanzielle Absicherung Ihrer Beisetzung vorab regeln, denn die Bestattungskosten können sich schnell auf eine vierstellige Summe belaufen.

Im Allgemeinen ist eine Sterbegeldversicherung immer dann sinnvoll, wenn die Angehörigen die Bestattungskosten aus Ihrem hinterlassenen Vermögen begleichen oder selbst tragen müssen. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr für die Bestattung zahlen, betrifft das vor allem die Familien von gesetzlich Krankenversicherten. Lediglich die Hinterbliebenen von Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst erhalten noch Sterbegeld und bei manchen Personen bietet der Arbeitgeber des Verstorbenen eine finanzielle Unterstützung im Todesfall. Wenn diese Unterstützung jedoch nicht ausreichend hoch ist und es auch sonst keine Rücklagen für den Todesfall gibt, bietet sich eine Sterbegeldversicherung an.

Eine Sterbeversicherung kann insbesondere auch dann nützlich sein, wenn Sie bereits genaue Vorstellungen haben, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Besprechen Sie Ihre Wünsche vorab mit Ihrer Familie oder regeln Sie diese mit einer Bestattungsverfügung, um bereits im Vorfeld eigenverantwortlich für Ihre Beisetzung zu sorgen. Mit einer angemessen hohen Bestattungsvorsorge können Sie absichern, dass alles so umgesetzt werden kann wie Sie es sich wünschen.

Im Gegensatz zu Bargeld, das man beispielsweise auf einem Sparbuch oder über andere Geldanlageprodukte sparen kann, steht das Grundsterbegeld nach Ablauf der Wartezeit voll zur Verfügung, auch wenn die Person bereits während der Ansparphase stirbt - und nicht nur das bis dahin Gesparte wie auf einem Sparbuch (einschließlich möglicher Zinsen und abzüglich eventueller Kosten).

Bestattungspflicht

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Diese rechtliche Regelung legt den Ehe- oder ggf. eingetragenen Lebenspartner als Bestattungspflichtigen fest, der sich bei Tod einer geliebten Person um ihre ordnungsgemäße Bestattung kümmern muss. Gibt es keinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, hat der Gesetzgeber die weitere Reihenfolge der Bestattungspflichtigen festgelegt: die Kinder der verstorbenen Person, ansonsten ihre Eltern. Wenn diese nicht mehr leben, sind die Geschwister des Verstorbenen bestattungspflichtig; ansonsten können auch nicht eingetragene Lebenspartner, sonstige Sorgeberechtigte, Großeltern, Enkel bis hin zu Verwandten dritten Grades als Bestattungspflichtige herangezogen werden. Neben einer finanziellen Absicherung Ihrer Nächsten können Sie mit einer Sterbegeldversicherung auch rechtzeitig vorsorgen, damit nicht nahe Verwandte die Kosten Ihrer Bestattung aus eigenem Vermögen zahlen müssen.

Bestattungsvorsorge: Mögliche Kosten einer Bestattung

Im Falle Ihres Todes möchten Sie Ihre Familie entlasten. Eine Sterbegeldversicherung ist eine gute Möglichkeit, Ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Kosten für Ihre Bestattung und Trauerfeier sowie ggf. anschließende Kosten wie für die Grabpflege oder Friedhofsgebühren gedeckt sind. Doch wie hoch sind eigentlich die Bestattungskosten genau?

Über die möglichen Bestattungskosten lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen, da einerseits jede Person individuelle Vorstellungen über die eigene Bestattung hat und andererseits starke regionale Kostenunterschiede - abhängig von Stadt, Landkreis und Bundesland - bestehen. Wenn Sie sich eine klassische Bestattung mit Trauerfeier und Grabstein wünschen, kann dies in Deutschland beispielsweise zwischen 6.000 € und 8.000 € kosten. Selbst wer wenig Aufwand plant, muss aufgrund des in Deutschland geltenden Friedhofszwanges den Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen lassen, wofür Friedhofsgebühren in variabler Höhe je nach Bestattungsart anfallen. Die einzigen Ausnahmen sind hier See- und Baumbestattungen, die jedoch anstelle der Friedhofsgebühren andere Kosten nach sich ziehen. Zudem gibt es auch einige Leistungen wie Totenschein und Sterbeurkunde, zu deren Zahlung man gesetzlich verpflichtet ist.

Die folgende Übersicht soll Ihnen einen ersten Überblick geben und aufgliedern, wie sich die Kosten zusammensetzen können:

  • Kosten für den Bestatter und alle Aufgaben, die er abnimmt (z.B. Überführung und Aufbewahrung, hygienische Versorgung, Ankleiden/ Aufbereiten für Aufbahrung)
  • Totenschein, Sterbeurkunde und weitere Formalitäten
  • Traueranzeige oder Trauerbriefe
  • Friedhofsgebühren: Beisetzungskosten und Nutzung der Trauerhalle
  • ggf. Kosten für Krematorium bei Feuerbestattung
  • Kosten für Sarg oder (Schmuck-) Urne (in Abhängigkeit von Materialart und Ausführung)
  • Kosten für Steinmetz und Grabstein
  • Grabschmuck / Trauergesteck / Blumen
  • Trauerredner
  • Organist/Musiker
  • Kosten der Trauerfeier (abhängig von der Größe und Ausführung)
  • laufende Friedhofsgebühren für Grabnutzung / Liegeplatz (stark variabel abhängig von der Bestattungsart)
  • spätere Grabpflege

Natürlich ist dies nur eine allgemeine Übersicht und neben einer klassischen Bestattung sind auch günstige Varianten wie anonyme Bestattungen möglich. Im Falle einer anonymen Feuerbestattung entfallen beispielsweise die Kosten für eine Trauerfeier, Schmuckurne, den Grabstein und die spätere Grabpflege; zudem sind die Kosten für den Bestatter insgesamt geringer und die Friedhofsgebühren deutlich niedriger als bei klassischen Bestattungen. Dennoch können sich die Kosten für eine anonyme Bestattung je nach Region auf rund 2.000 € oder mehr belaufen, was über eine Sterbegeldversicherung mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme abgedeckt werden kann.