Günstige Monatsbeiträge - hohe Ablaufleistungen
Eine angemessene Bestattung kostet heute mindestens 5.000 €, Tendenz steigend. Sorgen Sie rechtzeitig für eine entsprechende Vorsorge im Sterbefall, um Ihre eigenen Vorstellungen umsetzen zu können und Ihre Familie nicht finanziell zu belasten. Zur Absicherung aller anfallenden Kosten für eine würdige Bestattung bietet die VKH verschiedene Sterbegeld-Tarife für Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung:
Bei allen Sterbegeldversicherungen der VKH profitieren Sie von dauerhaft günstigen Beiträgen. Risikozuschläge entfallen, da bei uns der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung läuft. Hervorragende Leistungen können wir unseren Versicherten außerdem aufgrund unserer niedrigen Verwaltungskosten und der jährlichen Überschussbeteiligung bieten. Denn die VKH zahlt bei Ablauf der Sterbeversicherung die vereinbarte Versicherungssumme mitsamt allen erwirtschafteten Überschussanteilen an die Hinterbliebenen.
Die Beiträge Ihrer Sterbegeldversicherung können als Einmalbetrag gezahlt werden oder als laufende Beträge mit monatlicher, viertel- oder halbjährlicher bzw. jährlicher Zahlweise per Überweisung oder Lastschrift. Wie bei einer guten Sterbegeldversicherung gängig, sehen unsere Tarife keine lebenslängliche Zahlung der Monatsbeiträge vor, sondern sind auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Haben Sie dieses Lebensalter erreicht, besteht der Versicherungsschutz bis zu Ihrem Lebensende weiter, ohne dass Sie weiterhin Versicherungsbeiträge zahlen. Dies ist vor allem für diejenigen interessant, die sich frühzeitig um ihre Bestattungsvorsorge kümmern möchten und nicht erst im Rentenalter, wenn das Einkommen womöglich sinkt. In der beitragsfreien Zeit Ihrer Sterbegeldversicherung profitieren Sie weiterhin von der jährlichen Überschussbeteiligung der VKH.
Jeder Versicherte bei der VKH kann neben dem ersten Vertrag für eine Sterbegeldversicherung weitere Versicherungsverträge abschließen, wenn er das Sterbegeld für seine Angehörigen später aufstocken möchte. Dabei können verschiedene Sterbegeldtarife bis zur Höchstversicherungssumme von 8.000 € miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Höherversicherung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich die Vorstellungen zur eigenen Bestattung im Laufe der Zeit verändern oder klarer werden.
Die Vorsorgekasse Hoesch erwirtschaftet regelmäßig Überschüsse, die am Ende jeden Versicherungsjahres in Form eines Überschussanteils an die Sterbegeldversicherung der VKH-Mitglieder weitergegeben wird. Denn die VKH gehört ihren Mitgliedern, nur sie profitieren von den Gewinnen.
Der jährliche Überschussanteil der Sterbegeldversicherung besteht aus einem Zinsüberschussanteil, einem Risikoüberschussanteil und einem Kostenüberschussanteil und wird beständig auf das versicherte Sterbegeld summiert. Dadurch steigt die Versicherungsleistung kontinuierlich an und ergibt im Laufe der Jahre eine erheblich höhere Auszahlungssumme des Sterbegeldes als die ursprünglich abgeschlossene Grundversicherungssumme der Sterbegeldversicherung.
Die VKH verzichtet bei ihren Sterbegeldversicherungen auf eine Gesundheitsprüfung. Damit ermöglichen wir einen einfachen Vertragsabschluss, weil wir dem Antragsteller das Beantworten zahlreicher Gesundheitsfragen ersparen.
Bei der Vorsorgekasse Hoesch können Sie eine Bestattungsvorsorge zwischen dem Mindestbetrag von 1.000 € und der maximalen Grundversicherungssumme von 8.000 € absichern. Dabei sind Zwischenstufen zu jeweils 1.000 € möglich. Für welche Höhe des Sterbegeldes Sie sich entscheiden, ist letztlich von verschiedenen Fragen abhängig. Überlegen Sie zunächst, wofür genau die Sterbegeldversicherung nach Auszahlung verwendet werden soll:
Welche Art von Bestattung wünschen Sie sich? Je nach Ort, Ausführung und Art (z.B. einfache oder aufwändigere Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung oder sehr spezielle Wünsche) sind mit Kosten zwischen 2.000 € und 6.000 € zu rechnen. Hinzu können weitere Kosten, beispielsweise für Verwaltung, Bestatter, Trauerfeier oder Grabstein, kommen. Zudem stellt sich die Frage, ob auch laufende Kosten wie die spätere Grabpflege über die Sterbegeldversicherung abgedeckt werden sollen. Unsere Übersicht zu möglichen Bestattungskosten kann Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Generell ist zu empfehlen, wenn Sie eine einfache Bestattung wünschen, reicht eine niedrigere Versicherungssumme der Sterbeversicherung; je spezieller Ihre Wünsche sind oder wenn Sie eine gehobene Ausführung wünschen, desto höher sollte die Bestattungsvorsorge abgesichert werden. Um eine angemessene Höhe Ihrer Sterbegeldversicherung festzulegen, empfehlen wir, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Aufgrund von regionalen Kostenunterschieden und Ihren individuellen Wünschen kann es ratsam sein, sich zunächst bei Anbietern, die Ihnen zusagen, genau zu erkundigen.
Die garantierte Versicherungsleistung entspricht der vereinbarten Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung, die Ihre Hinterbliebenen erhalten, sobald die Wartezeit abgelaufen ist. Hinzu kommt die Beteiligung an Überschüssen, die variabel ist und im Laufe der Jahre kontinuierlich ansteigt, sodass das ausgezahlte Sterbegeld deutlich höher sein kann als ursprünglich vereinbart. Je nach tatsächlichen Kosten der Bestattung kann am Ende sogar noch etwas Geld für die Familie übrig sein.
Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt unkompliziert; die Angehörigen müssen lediglich die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein im Original vorlegen.
Als Alternative zur Auszahlung des Sterbegeldes an die Hinterbliebenen akzeptiert die VKH auch die Abtretung der Sterbegeldversicherung an einen Bestatter, den Sie zu Lebzeiten mit Ihrer Beisetzung beauftragen. In einem individuellen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre persönlichen Bestattungswünsche festlegen. Mit der Abtretung des Sterbegeldes an einen Bestatter geht die Versicherung auf den Bestatter über und erfüllt somit den Sinn und Zweck der Versicherung: die Bestattungsvorsorge.
Wenn ein Versicherungsvertrag für eine Sterbeversicherung beendet wird, erhalten die Versicherten eine Rückvergütung. Details zur Rückvergütung bei den VKH Sterbegeldversicherungen finden Sie in § 6 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
VKH - Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG
Oesterholzstraße 124, 44145 Dortmund, Deutschland
Telefon: 0800-380 5000 | E-Mail: info@vkh-online.com
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