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Geburtsdatum
Versicherungssumme:
06.07.2018 /

Vertreterversammlung beschließt Überschussverwendung

Die Vertreter¬versammlung hat den Jahresabschluss 2017 der VKH genehmigt.

Die Vertretersammlung hat, vorbehaltlich der Unbedenklich¬keits¬erklärung der BaFin, nachfolgende Überschuss¬verwendung beschlossen:

 

Altes Tarifwerk

a) Keine Bonuserhöhung zum 01.01.2019 (der zu diesem Zeitpunkt erreichte Bonus bleibt unverändert und kommt im Leistungsfall zur Anwendung).

b) Der Gewinnzuschlag wird in Höhe von 10% (auf Grundsterbegeld und Boni) vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019 festgelegt.

Neues Tarifwerk

Alle Versicherungen, die am 31.12.2017 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif / T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2019 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2019 folgende Überschussbeteiligung:

Einen Zinsüberschussanteil von 0,60% im G-Tarif bzw. 1,60% im Tarif 2013 auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2017. Die am 31.12.2017 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,00% verzinst.

Versicherungen, die in 2017 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).