Tarifrechner

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Geburtsdatum
Versicherungssumme:
09.07.2021 / vkh

Vertreterversammlung beschließt Überschussverwendung

Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2020 der VKH genehmigt.

Die Vertretersammlung hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:

Altes Tarifwerk

• Keine Bonuserhöhung zum 01.01.2022 (der zu diesem Zeitpunkt erreichte Bonus bleibt unverändert und kommt im Leistungsfall zur Anwendung).

Neues Tarifwerk

 

Alle Versicherungen, die am 31.12.2020 im H-, E-, F-, G- Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif / T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2022 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2022 folgende Überschussbeteiligung:

• einen Zinsüberschussanteil von 1,60% im Tarif 2013 auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2020.

• Die am 31.12.2020 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 2,80% verzinst.

Versicherungen, die in 2020 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung)