Änderng
Die BaFin genehmigt die in der Vertreterversammlung 2012 beschlossene Ergänzung des § 7 (Kosten und Gebühren) der AVB 2005 um die Ziffer 2:
„Die Gebühr für eine notwendige Auskunft der Einwohnermeldeämter trägt das Mitglied“.
Diese Auskunft wird nur notwendig, wenn das Mitglied seiner Verpflichtung, einen Wohnungswechsel der Kasse anzuzeigen, nicht nachkommt (§ 8 AVB 2005).