Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss der VKH genehmigt.
Der Abschluss weist einen Gewinn von 3,0 Mio € aus.
Folgende Überschussverwendung wurde, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, beschlossen:
Im alten Tarifwerk erhalten alle Versicherungen, die am 31.12.2010 versichert waren und noch am 1.1.2012 vorhanden sind, mit Wirkung zum 1.1.2012 einen Bonus von 1% auf das Grundsterbegeld. Der Gewinnzuschlag ist bereits bis zum 31.12.2011 deklariert. Er wird in Höhe von 15% bis 31.12.2012 festgesetzt. Im neun Tarifwerk erhalten alle Versicherungen im H-, E- F- und G-Tarif, die am 31.12.2010 versichert waren und noch am 1.1.2012 vorhanden sind, mit Wirkung zum 1.1.2012 folgende überschussbeteiligung:
- Zinsüberschussanteil von 0,50 % im H-, E-, F-Tarif bzw. 1,65 % im G-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2010
- Risikoüberschussanteil von 10% des Jahresbeitrags
- Kostenüberschussanteil von 1 %o der Vers.summe.
Die am 31.12.2010 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird mit 3,7% verzinst. Versicherungen, die in 2009 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die überschüsse ratierlich. Im Tarif G1-E wird dabei als fiktiver Jahresbeitrag der Beitrag bei laufender Beitragszahlung bis zum Alter 85 herangezogen.