Bei Neuabschluss oder Erhöhung einer Sterbegeldversicherung gilt eine dreijährige Wartezeit mit gestaffelter Leistung. Stirbt der Versicherte innerhalb dieser Zeit, wird nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt:
1. - 6. Monat: Keine Leistung
7. - 12. Monat: Erstattung der gezahlten Beiträge
13. - 24. Monat: 1/3 der Versicherungssumme (mindestens die gezahlten Beiträge)
25. - 36. Monat: 2/3 der Versicherungssumme (mindestens die gezahlten Beiträge)
Nach Ablauf der Wartezeit: Volle Versicherungssumme plus Überschüsse werden ausgezahlt.
Ausnahme: Beim Tarif TE (Einmalzahlung) wird bei Tod in der Wartezeit der eingezahlte Betrag erstattet.
Keine Wartezeit bei Unfalltod: Stirbt der Versicherte durch einen Unfall, entfällt die Wartezeit.
Schutz der Versichertengemeinschaft: Wartezeiten verhindern, dass Personen kurz vor ihrem Tod eine Versicherung abschließen und so die Gemeinschaft belasten.
Günstige Beiträge: Durch Wartezeiten können wir auf Gesundheitsprüfungen verzichten und Ihnen günstige Beiträge anbieten.
Jüngere und gesunde Menschen: Profitieren von niedrigen Beiträgen ohne Risikozuschlag.
Ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Problemen: Der Tarif TE bietet auch bei Tod in der Wartezeit eine Leistung (Erstattung des Einmalbeitrags).
Wartezeiten sind ein fairer Kompromiss, um günstige Beiträge ohne Gesundheitsprüfung anbieten zu können. Sie schützen die Versichertengemeinschaft und bieten dennoch attraktive Leistungen, insbesondere für jüngere und gesunde Menschen.
Die Vorsorgekasse Hoesch: Ihr Experte für Sterbegeldversicherungen mit über 100 Jahren Erfahrung.