Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Wir arbeiten ständig daran, unsere Dienstleistungen zu verbessern und Ihre Anliegen bestmöglich zu bearbeiten.
Sollten Sie dennoch einmal unzufrieden sein, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen. Ihre Meinung ist uns wichtig und hilft uns, besser zu werden.
Wir nehmen jede Beschwerde ernst und bearbeiten sie schnell und fair. Sie können sich sicher sein, dass wir alles tun, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Der rechtlich korrekte und faire Umgang mit unseren Kunden stellt für die VKH einen wichtigen Aspekt des Verbraucherschutzes dar. Gemäß § 64a Abs. 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verfügt die VKH über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, welche die Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie der aufsichtsbehördlichen Anforderungen gewährleistet. Im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation betreibt die VKH gemäß § 64a Abs. 1 Satz 3 VAG insbesondere ein angemessenes Risikomanagement.
Zu den Bausteinen eines wirksamen Risikomanagementsystems zählt in der VKH eine gut funktionierende und transparente Beschwerdebearbeitung, einschließlich deren angemessener Dokumentation. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) i.V.m. der auf Grundlage von § 7 Abs. 2 VVG erlassenen Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) beachtet.
Als Beschwerde gilt die von einer Person gegenüber die VKH geäußerte Unzufriedenheit im Hinblick auf den Versicherungsvertrag oder eine ihr angebotene Dienstleistung. An die VKH gerichtete Beschwerden, die einen Vermittlerbezug aufweisen, werden hiervon ebenfalls erfasst.
Die Bearbeitung von Beschwerden ist zu unterscheiden von der Schadenbearbeitung wie auch von einfachen Ersuchen um Vertragserfüllung, Informationen oder Klärung.
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