Die Vorsorgekasse Hoesch bietet drei verschiedene Tarife für Sterbegeldversicherungen an, die dazu dienen, die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen im Todesfall zu mindern und die Kosten einer Bestattung nach den eigenen Wünschen abzudecken.
Keine Gesundheitsprüfung: Für den Abschluss der Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Flexible Versicherungssummen: Es können Versicherungssummen zwischen 1.000 € und 8.000 € gewählt werden.
Auszahlung bei Tod: Die Versicherung wird im Todesfall fällig und die Auszahlungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Jährliche Überschussbeteiligung: Die Auszahlungssumme erhöht sich durch die jährliche Überschussbeteiligung der VKH, wodurch das Sterbegeld im Laufe der Jahre deutlich über der ursprünglich abgeschlossenen Grundversicherungssumme liegt.
Kindermitversicherung: Kinder unter 14 Jahren können in der KMV aufgenommen werden.
Unfallzusatzversicherung: Optional kann eine UZV abgeschlossen werden, die im Falle eines Unfalltodes die Verdoppelung des Sterbegeldes vorsieht (ausg. TE).
Gestaffelte Wartezeiten: Für neu eintretende Versicherte und etwaige Höherversicherungen gelten gestaffelte Wartezeiten.
Unterschiede zwischen den Tarifen liegen in der Zahlungsweise und der max. Altersgrenze für den Eintritt in die Versicherung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die VKH mit ihren drei Sterbegeldversicherungstarifen verschiedene Optionen für unterschiedliche Bedürfnisse und Lebensphasen anbietet. Der Tarif T65 eignet sich für Personen, die frühzeitig vorsorgen und ihre Beiträge über einen längeren Zeitraum zahlen möchten, während der Tarif T85 sich an Personen richtet, die erst später mit der Vorsorge beginnen und ihre Beiträge bis zu einem höheren Alter zahlen möchten. Der Tarif TE bietet eine flexible Möglichkeit, die Bestattungsvorsorge mit einer Einmalzahlung zu regeln.
Die Vorsorgekasse Hoesch: Ihr Experte für Sterbegeldversicherungen mit über 100 Jahren Erfahrung.