Die BaFin genehmigt die in der Vertreterversammlung 2023 (siehe Meldung vom 30.06.2023) beschlossene Überschussverwendung.
BaFin genehmigt Überschussverwendung 2023
vkh

Die BaFin genehmigt die in der Vertreterversammlung 2023 (siehe Meldung vom 30.06.2023) beschlossene Überschussverwendung.
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