Vertreter­­versammlung beschließt Überschuss­­verwendung 2025

vkh

Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2024 der VKH festgestellt.

 

Sie hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:

Altes Tarifwerk

a) Den am 31.12.2024 bestehenden Versicherungen im Abrechnungsverband Bonus mit Ausnahme der Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK mit Wirkung zum 1.1.2026 eine Bonuserhöhung um 1,00 % des Sterbegeldes zu gewähren, sofern die jeweilige Versicherung dann noch besteht.

b) Den am 31.12.2024 bestehenden Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK im Abrechnungsverband Bonus eine Bonuserhöhung in der Höhe zu gewähren, der versicherungsmathematisch zu einem Einmalbeitrag in Höhe von 1,15 % der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld äquivalent ist, sofern die jeweilige Versicherung zum 01.01.2025 noch besteht.

Neues Tarifwerk

Alle Versicherungen, die am 31.12.2024 im H-, E-, F-, G-Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif/T-Tarif) bestanden haben und am 1.1.2026 noch bestehen, erhalten ab 1.1.2026 folgende Überschussbeteiligung:

• Einen Zinsüberschussanteil von 0,91 % im H-, E-, F-Tarif, ebenso 0,91 % im G-Tarif und 1,56 % im U-Tarif/T-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2024.

• Alle Versicherungen im U-Tarif/T-Tarif erhalten einen zusätzlichen Überschussanteil von 0,56 % der mittleren Deckungsrückstellung in 2024.

• Die am 31.12.2024 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,31 % verzinst.

Versicherungen, die in 2024 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).

 
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