Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss 2025 der VKH festgestellt.
Sie hat, vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin, nachfolgende Überschussverwendung beschlossen:
Altes Tarifwerk
a. Den am 31.12.2025 bestehenden Versicherungen im Abrechnungsverband Bonus mit Ausnahme der Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK mit Wirkung zum 1.1.2027 eine Bonuserhöhung um 1,00 % des Sterbegeldes zu gewähren, sofern die jeweilige Versicherung dann noch besteht.
b. Den am 31.12.2025 bestehenden Lebens- und Termfix-Versicherungen der ehemaligen JVK im Abrechnungsverband Bonuseine Bonuserhöhung in der Höhe zu gewähren, der versicherungsmathematisch zu einem Einmalbeitrag in Höhe von 1,14 % der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld äquivalent ist, sofern die jeweilige Versicherung zum 01.01.2027 noch besteht.
Neues Tarifwerk
Alle Versicherungen, die am 31.12.2025 im H-, E-, F-, G-Tarif und Tarif 2013 (U-Tarif/T-Tarif) vorhanden waren und am 1.1.2027 noch vorhanden sind, erhalten ab 1.1.2027 folgende Überschussbeteiligung:
- Einen Zinsüberschussanteil von 0,95 % im H-, E-, F-Tarif, ebenso 0,95 % im G-Tarif und 1,55 % im U-Tarif/T-Tarif auf die mittlere Deckungsrückstellung in 2025.
- Alle Versicherungen im U-Tarif/T-Tarif erhalten einen zusätzlichen Überschussanteil von 0,56 % der mittleren Deckungsrückstellung in 2025.
- Die am 31.12.2025 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird bei allen Versicherungen im neuen Tarifwerk mit 3,30 % verzinst.
Versicherungen, die in 2025 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die Überschüsse anteilig (1/12tel-Regelung).

